AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Furmica AG

Stand April 2017

1. Anwendungsbereich und Geltung

a) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen regeln zusammen mit einem oder mehreren individuellen Verträgen (z.B. Auftrag, Kaufvertrag, IT-Dienstleistungsvertrag oder SLA) die Erbringung von Leistungen im Bereich allgemeine und Personaladministration, Finanz- und Rechnungswesen, IT, Rechtsberatung, Strategie- und Unternehmensentwicklung und operative Geschäftsführung durch die Furmica AG zugunsten des Kunden.
b) Enthalten Vertrag und AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor.
c) Die AGB gelten durch die Annahme der Offerte durch den Kunden als akzeptiert.
d) Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausgeschlossen.

    2. Abschluss des Vertrages

a) Eine Offerte ist während der von der Furmica AG genannten Frist verbindlich. Ohne Fristnennung erlischt die Offerte innerhalb zweier Monate ab Erstellungsdatum der Offerte.
b) Der Vertrag zwischen der Furmica AG und dem Kunden kommt durch beidseitige schriftliche Unterzeichnung der Vertragsurkunde oder schriftliche Bestätigung der Offerte durch den Kunden zustande.

    3. Vertragsleistung

a) Die Furmica AG erbringt die Vertragsleistung gemäss dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitplan. Bei Terminverzug der Furmica AG räumt ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist ein.
b) Die Furmica AG verpflichtet sich, die ihr obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt und unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und ihres Know-hows zu erbringen.
c) Die Furmica AG informiert den Kunden regelmässig über den Stand der Vertragsleistung und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.

    4. Mitwirkungspflichten des Kunden

a) Der Kunde bietet der Furmica AG jede Unterstützung an, die zur Erbringung der Vertragsleistung benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.
b) Der Kunde stellt der Furmica AG ohne besondere Aufforderung sämtliche Unterlagen, Materialien, Hardware, Datenträger etc. vollständig und rechtzeitig zur Verfügung, die für die Erbringung der Vertragsleistung erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.
c) Sofern die Furmica AG seine Leistungen in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen hat, stellt der Kunde der Furmica AG rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung.
d) Der Kunde prüft die ihm im Laufe der Vertragserfüllung gelieferten Arbeitsresultate und Zwischenresultate laufend. Er führt diese Prüfung so rasch als im Rahmen des normalen Geschäftsganges möglich, spätestens nach Ablauf von 5 Arbeitstagen seit der Ablieferung, durch. Allfällige Einwendungen und Mängel teilt der der Kunde der Furmica AG unverzüglich und schriftlich mit.

   5. Kosten und Zahlungsbedingungen

a) Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten erstellt. Daher sind diese für die endgültige Berechnung der Kosten nicht verbindlich.
b) Sofern der Vertrag keine speziellen Vorgaben enthält, stellt die Furmica AG dem Kunden monatlich Rechnung.
c) Alle Rechnungen sind 30 Tage netto nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
d) Der Rückbehalt von Zahlungen und die Verrechnung von nicht ausdrücklich anerkannten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
e) Bei Zahlungsverzug erhebt die Furmica AG den gesetzlichen Verzugszins in Höhe von 5%. Bearbeitungskosten für Korrespondenz und Inkassomassnahmen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
f) Die Furmica AG kann in begründeten Fällen die Sicherstellung oder eine Vorauszahlung verlangen

   6. Geheimhaltung

a) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses von der jeweils anderen Partei erlangen, vertraulich zu behandeln.

   7. Schutz- und Nutzungsrechte

a) Sämtliche Schutzrechte wie beispielsweise Immaterialgüter und Lizenzrechte an den von der Furmica AG im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen der Furmica AG und dem Kunden ausschliesslich der Furmica AG zu.
b) Die Furmica AG räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils zugehörigen Know-hows, ein.
c) Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen davon sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Furmica AG zulässig.
d) Werbung und Publikationen über die dem Kunden gegenüber erbrachten Vertragsleistung bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Zustimmung.

   8. Gewährleistung und Haftung

a) Die Furmica AG gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung seiner Vertragsleistung.
b) Die Furmica AG haftet dem Kunden gegenüber für sämtliche unmittelbaren und direkten Schäden, die sie im Zuge der Vertragserfüllung vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht.
c) Jegliche darüber hinaus gehende Haftung, einschliesslich der Haftung für mittelbare, indirekte oder Folgeschäden, für entgangenen Gewinn und für durch Hilfspersonen verursachte Schäden, wird hiermit ausgeschlossen.

   9. Vertragsdauer und Kündigung

a) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
b) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

   10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand befindet sich in Visp.

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